Hallo Zusammen,
um es kurz zu machen: Weber hat die Berufung zurückgezogen, nachdem der Vorsitzende Richter ganz klar gesagt hat, dass das Verfahren mit ihm nicht zugewinnen sei. Sieg für Friedhelm!
Der gegenerische Anwalt hat dann noch einen kleinen Rettungsversuch unternommen, indem er wünschte, dass in der Niederschrift festgehalten wird, dass Friedhelm seine Aussagen bezüglich Weber nicht mehr widerholt. Dies hatte Friedhelm bereits in seinem allerersten Schreiben angeboten und auch in der ersten Instanz bekräftigt. Das hätte Weber preiswerter haben können.
Mehr Infos gibt es dann in Kürze auf unserer Abmahnseite.
Viele Grüße
Oliver