ok, ok das mit den 3 Wochen hab ich überlesen. Aber dennoch kann m.E. man einen Gebrauchtwagen nicht so "einfach" wie einen Neuwagen wandeln. Man muss dem Verkäufer, egal ob Händler oder Privatperson, schon arglistige Täuschung nachweisen. Ansonsten wird's schwierig. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen, Verbraucherschutz ist immer gut.
Unser 2l Benziner hat aber auch so seine leichten Startprobleme. Er springt bei einstelligen Temperaturen ein bisschen unwillig an.
Thomas Pf.