Hallo,
vollkommen richtg. Juritisch gesehen handelt es sich um einen Werkvertrag, d.h. die Leistung ist in einem vereinbarten Rahmen zu einem vereinbarten Betrag zu erbringen. Kann die Werkstatt das nicht machen, so muß sie Dir einen Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung stellen.
Am besten ist aber, dies alles vorher schriftlich zu haben!!!
Gruß Martin