Avatar. emka  
D-79***
14.09.11
Zitat
Oliver Riesen
...Ich gehe nicht davon aus, dass sich eine Mehrheit für diesen Antrag findet...


Wenn man nicht aufpaßt, kann das schneller passieren als es einem lieb und recht ist:

Nach der Vereinssatzung genügt für einen Auflösungsbeschluß die einfache Mehrheit der anwesenden bzw. durch Vollmacht vertretenen Mitglieder.

Das ist m.E. zwar nicht wirklich einsichtig und logisch. Denn für im Vergleich zur Vereinsauflösung banale Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Es ist aber Fakt und vom Vorstand bestätigt.


Wer will, daß der Verein nicht aufgelöst wird, sollte persönlich bzw. mit dem Vertretungsformular beim Tagesordnungspunkt Auflösung des Vereins mit Nein stimmen und sich weder darauf verlassen, daß genügend andere mit Nein stimmen, noch sich enthalten, noch für diesen Punkt einem Vertreter eine Blankovollmacht geben.


LG
emka
ThemaAutorDatum/Zeit

Thema der Mitgliederversammlung: Auflösung Verein Langzeittest.de e.V. (4891 Klicks)

Oliver Riesen-Mallmann11.09.11

Re: Thema der Mitgliederversammlung: Auflösung Verein Langzeittest.de e.V. (1085 Klicks)

Helmut11.09.11

Re: Quorum für Auflösung des Vereins Langzeittest.de e.V. (3456 Klicks)

emka14.09.11