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T30 2,2CDI 100KW Motorschaden Standardfehler (6502 Klicks)

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drager2 (Gast)  
09.12.15
Nissan X- Trail 2,2 CDI T30
Motorschaden bei 130.000 km gleiches Thema Pleuel machte sich selbstständig. 4 Monate nach Garantieende .
Nissan Kulanz nein. Behauptungen über falsches Öl bis was weiß ich ...
Vor 5 Jahren passiert, genau richtig gehört...
Auto abgestellt und versucht Gutachten über TÜV Nord zu bekommen nach 7 Monaten kamen die und wollten 10.000 € fürs Gutachten haben nachdem deren Sachverständiger die Ohren hängen lies. Der Super ADAC, der anscheinend von der Autolobby gesponsert wird meinte ein Rechtsstreit hätte kein Erfolg--- Super Aussage. Also Dekra eingeschaltet und der stellte fest. Material und Herstellungsfehler . So ein Schaden könne auch bei 60.000 km auftreten. Fakt Nissan bestritt alles , also Gutachter vom Gericht bestellt. Dieser stellte genau dasselbe fest.
Einen Vergleichsvorschlag vom Landgericht lehnte Nissan erst einmal ab....
Hinweis:
EU Gesetz besagt Herstellungsfehler fallen unter das Produkthaftungsgesetz und es besteht nach EU Recht die Beweisslastumkehr, soll heißen der Hersteller eines Produktes muß beweisen das OK MIT DEISEM IST. Nur in der BRD kam diese EU Vorgaben nicht an.
Also mußte ich beweisen das Nissan Müll herstellte und konnte dieses auch. Es scheint sich um einen Standardfehler zu handeln, während des Prozess konnte ich über 10 Leute kennen lernen (Wohnumgebung) bei denen genau selbiges passierte und Nissan Ansprüche ablehnte.
Nun nach Feststellung des Nutzungsausfalls und Standschäden gab es einen neuen Einigungsvorschlag vom Richter, den nahm Nissan jetzt an.

Fazit:
Man hat zwar recht aber Autohersteller versuchen einen mürbe zu machen und die BRD Richter meinen die EU Rechte sind hier nicht gültig.

Weiterhin: Nie wieder Nissan --- Kulanz etc. Fremdwort alle die das von meinen Bekannten mitbekamen (hab ne Menge) machen weiten Bogen um Nissan jetzt. Das Thema wie ich Kunden abwehre.

Wie oben erwähnt : ADAC kann man vollständig vergessen, in meinem Fall gab es sogar eine Rechtsberatung eines Rechtsanwalts vom ADAC.
Gut das ich einen anderen kannte der sich auch auf solche Thematik einlässt und Erfolge vorzuweisen hat.
Nach Prüfung ob EU Recht greift wurde meine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet die den Fall begleitete , obwohl der Roland Rechtsschutz div. male Rechtsfälle ablehnte und erst nach Einschalten von Finanztest gab es Zusagen, ich war kein Einzelfall.

Fakt: Es gibt somit zwei Gutachten die genau belegen das Nissan anscheinend bei der T30 Serie mit dem 2,2 CDI 100 KW Schrott auf die Straße sandte.
Wie mir eine Nissan Vertretung steckte ist beim Navara 2,5 CDI und Pathfinder letztlich der selbe Motor drin und hat auch die gleichen Probleme
ThemaAutorDatum/Zeit

T30 2,2CDI 100KW Motorschaden Standardfehler (6502 Klicks)

drager209.12.15

Re: T30 2,2CDI 100KW Motorschaden Standardfehler (2773 Klicks)

M.M01.04.19



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