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Kosten für Überbrückung bis zur Übergabe? (1990 Klicks)

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Rolf (Gast)  
12.06.03
Hallo Gemeinde,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe am 27.3.03 einen Touran (2.0 TDI, HL, silber met., Climatronic und var. Ladeboden) bestellt. Unverbindlicher Liefertermin auf der Verkaufsbestätigung war mit "ca. Mitte Jahr" angegeben. Gelegentliches Nachfragen hat dann ergeben, dass VW den Produktionstermin in der ersten Mai-Woche bestätigt habe. Der Händler teilte somit eine mögliche Übergabe in der ersten Juni Woche, vielleicht sogar schon Ende Mai, mit. Ich hab meinen Alten abgeschoben und - weil ich nicht klimatisiert war - einen Mietwagen organisiert, den ich bis zur Übergabe fahren wollte (von einem anderen Händler).

Jetzt zieht sich das Ganze - wie schon häufig diskutiert - hin. Der Produktionstermin wurde schon mehrfach verschoben, heute war die KW 27 (erste Juli-Woche) im Angebot. Ich will - aus verständlichen Gründen - möglichst bald, spätestens aber Ende Juni den Mietwagen wieder abgeben. Von meinem Händler habe ich verlangt, dass er mir eine Lösung offerieren soll, wie ich nach der Abgabe des Mietwagens mobil bleiben kann, auch wenn der Touran kaum vor August übergeben werden kann (wenn überhaupt...). Er arbeitet daran, hat aber schon erwähnt, dass das wohl wieder kosten wird.

1. Der mitgeteilte Liefertermin konnte nicht gehalten werden. Ich sehe nicht ein, dass ich die Frist bis zur Übergabe des Wagens aus der eigenen Tasche überbrücken soll, da der Lieferant die Ware nicht wie ausgemacht liefern kann.

2. Wenn sich keine gütliche Einigung erzielen lässt, will ich vom Vertrag zurücktreten, da der Liefertermin (erste Woche Juni) bis zur Ablieferung um mind. 6 Wochen überschritten wird (mit Potential nach oben).

Frage:

- wie ist eure Meinung zu Punkt 1?
- wie ist die rechtliche Situation im - nicht angestrebten (!) - Punkt 2?

Vielen Dank für euer Feedback.

Gruss

Rolf
ThemaAutorDatum/Zeit

Kosten für Überbrückung bis zur Übergabe? (1990 Klicks)

Rolf12.06.03

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