Deine Entscheidung lob ich mir, als Versicherungskaufmann vor Ort. Der VVD und auch sonstige Direktversicherungen sind immer so lange gut bis es mal zu einem Schaden kommt.
Der VVD sieht das ganze natürlich betriebswirtschaftlich (und auch nachvollziehbar) und ist mit 250,- + Anwalts- u. Gerichtskosten noch gut weggekommen. Grundsätzlich ist es ja so, dass du der Gefährdungshaftung unterliegst, dass heißt, dass Du alleine durch das Zulassen des Fahrzeugs für jeden Schaden den Du bzw. das Fahrzeug anrichtest haftest (§ 7 Abs. 1 StVG). Wenn dir z. B. auf der BAB der Reifen platzt und Teile des Reifens den PKW des Hintermanns beschädigen, dann bist du auch zum Ersatz verdonnert, auch wenn du gar keine schuld hast.
Wenn Du den Schaden freigestellt hast und das per Überweisung noch belegen kannst, dann solltest Du auf der sicheren Seite sein (innerhalb 6 Monate nach Schadenbegleichung). Deine jetzige Versicherung wird sich schon bei dir melden, wenn Sie den Rabatt nicht vom VVD bestätigt bekommen hat.