Der Hundebesitzer hat genauso eine gewisse Verantwortung für sein eigenes Tier.
Wenn er es nicht anleint und der Vierbeine reißt dann aus sollte der Hundehalter für den Schaden haften. Das gilt für Fremdschaden und Eigenschaden.
Wäre ich Richter gewesen, hätte ich den Hundehalter zu 100 Prozent in die Verantwortung genommen und keinen Schadensersatz für das Tier gewährt.
Außerdem finde ich nicht korrekt, daß die Versicherung einen Anwalt entsendet ohne mit dem Versicherungsnehmer Rücksprache zu nehmen.
Ob da nicht der bearbeitende Sachbearbeiter bei der Versicherung über das Ziel/Kompetenz bei 250 Euro Schaden hinaus geschossen ist.
Alles offene Fragen.
Gruß
Karl-Heinz