jukiki schrieb:
> Die Realität sieht leider anders aus, sonst hätte ich diesen Thread nicht schreiben können.
Es gibt aber nicht nur EINE Realität. Ein Gerichtsurteil ist anfechtbar, es gibt Revision und die nächste Instanz. Ein Richter ist nicht die Intelligenz in Person!
Ich habe nur mal 2 Minuten "gegoogelt" und schon 3 rechtskräftige Urteile gefunden, welche "unsere" Auffassungen (also auch deine) hier bestärken.
Wenn selbst ein angeleinter Hund, der sich losreist, eine Haftung des Hundehalters für sogar den auffahrenden PKW (der auf den vollbremsenden auffährt!!!!) begründet(2. Urteil), dann wohl erst Recht ein frei laufender Hund wie in deinem Fall.
Ich denke, dein Anwalt und deine Versicherung haben hier voll versagt. Sie haben sich den Aufwand und die Kosten, dein Recht zu erkämpfen gespart, weil du ja sowieso bei einem Urteil zu deinen Ungunsten (wie es jetzt erfolgte), alles zahlst. Die hatten folglich gar kein Interesse, deine Position zu vertreten.
Radfahrersturz durch nicht angeleinten Hund
Kommt es auf einem Radweg zu einem Zusammenstoß zwischen einem nicht angeleint laufenden Hund und einem Radfahrer, dann ist der Hundehalter dem Radfahrer zum Schadenersatz verpflichtet. Erst recht gilt dies dann, wenn eine ordnungsbehördliche Verordnung eine Hundeanleinpflicht vorsieht. Denn eine solche Hundeanleinverordnung soll Fußgänger und Radfahrer vor frei herumlaufenden Hunden gerade schützen. Für den hier verletzten Radfahrer sprach das Gericht ihm für die erlittene Schädel-Hirn-Trauma-Verletzung dritten Grades ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro und eine monatliche Rente von 250 Euro zu.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 27 U 6/01
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www.pdeleuw.de]
Unfall nach Vollbremsung für Hund
Reißt sich ein Hund von der Leine los, und springt er dann plötzlich auf die Straße, so verwirklicht sich hier die typische Tiergefahr, indem ein Autofahrer eine Vollbremsung zur Rettung des Tieres einleitet, hierdurch aber einen Auffahrunfall riskiert. In einem solchen Fall haftet der Hundehalter für den Schaden des auffahrenden Pkw zu zwei Dritteln. Da der Fahrzeugführer den Hund am Straßenrand hätte sehen können und hierauf mit erhöhter Alarmbereitschaft hätte reagieren müssen, haftet er selbst zu einem Drittel. Der Einwand des Hundehalters, dass das Hundehalsband gerissen sei, entlastet diesen nicht. Denn der Hundehalter hätte durch ein festeres Halsband dieses Risiko ausschließen können, oder aber er hätte nicht in der Nähe von verkehrsreichen Straßen seinen Hund ausführen dürfen.
Landgericht München 1, Az.: 19 S i6841/01 R
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www.dssv.org]
Autofahrer haftet nicht bei Unfall
Autofahrer müssen in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das überfahren einer Katze zu vermeiden. Dies geht aus einem Urteil vom 06. Juni 2005 (Az.: 331 C 7937/05) des Amtsgerichts München hervor, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt hat.
Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem PKW in einer 30er-Zone in einem Wohngebiet als von links eine Katze die Strasse überqueren wollte. Sie fuhr die Katze an, woraufhin der Katzenliebhaber vom Fahrer Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 EUR haben wollte. Er behauptete, die Beklagte sei zu schnell und generell nicht aufmerksam genug gefahren. Die Beklagte meinte, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen, da die Katze kurz vor ihrem Auto zwischen parkenden Fahrzeugen plötzlich heraus lief.
Das Gericht gab der Beklagten Recht. Der Unfall sei unabwendbar gewesen, da kein Autofahrer auf öffentlichen Strassen, auch nicht ein einer 30er-Zone, so fahren könne, dass ein überfahren mit einer Katze vermieden werden kann, wenn diese plötzlich die Strasse überquere. Eine Sorgfaltspflichtverletzung liege nicht vor.
Ein Tierhalter, der sein Haustier frei herumlaufen lässt, muss für den Schaden somit selbst auf kommen, wenn das Tier überfahren wird. Die Fahrerin konnte die unberechtigte Forderung des Tierhalters abwehren. Wer sich gegen falsche Ansprüche wehren will, sollte dies mit anwaltlicher Hilfe tun.
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www.vergleichen-und-sparen.de]
TouranOS