Hallo !
Kennt jemand eigentlich die konkreten Bedingungen für die "Sondergruppe" der schwerbehinderten Menschen, für die VW 15 % Nachlass gewährt ?
Mir ist nur folgendes bekannt:
1. Der behinderte Mensch muss einen Ausweis haben mit einem Grad der Behinderung (Gd
von mind. 50 % (oder erst ab xx % ?).
2. Der behinderte Mensch muss den Wagen auf sich mindestens 1/2 Jahr zulassen. Er braucht aber nicht der Fahrer bzw. Kfz-Haftpflichtnehmer sein.
(und 3. nebenbei: Der VW-Händler tritt hier nur als Vermittler auf - Verkäufer ist direkt WO
.
Muss im Ausweis noch ein Merkzeichen stehen, z.B. "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder reicht auch ein GdB von 90 oder 100% aus, ohne so ein Merkzeichen ?
Danke für Eure Antworten !
Liebe Grüße vom Touranliebhaber
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