Spät, sorry. Ich habe den Prozeß verloren. Richterliche Begründung des Landgerichts Oldenburg:
Die Bestellung ist das einzig bindende Dokument, welches einen unverbindlichen Termin enthält, den ich mit meiner Unterschrift bestätigt habe.
- Mündliche Abreden (mit Geschäftsführer "wann brauchen Sie ihn denn plus einen Monat"
- meine Erfahrung auf der IAA 2007 auf dem VW Stand /Vertriebssteuerung ... ist seit 25.07.2007 fertig)
- Die Auftragsbestätigung des Autohauses " verbindlicher Liefertermin"
interressierten das Gremium nicht.
Okay. Recht haben bedeutet nicht Recht kriegen.
Fazit: woanders kaufen. Meine Nachbarn haben vom gleichen Händler einen Sharan im Januar erhalten, der für Oktober 2009 avisiert war ... aber egal - wir kaufen woanders.