Moin,
man braucht sich doch bei dem Thema Versicherungsschutz gegen Abmahnungen doch nur mal die Brille der Versicherungen aufsetzen:
oberste Prämisse: Gewinnmaximierung.
Die Summe der Beiträge muss die Summe der Schadenszahlungen möglichst hoch übersteigen. Idealfall: phsychologische Bewertung des Risikos beim Kunden extrem hoch (z.B. Absicherung der Familie) dann kann man den Beitrag hoch schrauben. Hohe Versicherungssummen, die aber aufgrund des schier undurchdringlichen Geflecht aus Bedingungen niemals zur Auszahlung kommen. Häufigkeit des Schadensfalls: sehr gering.
Das Feld der Abmahnungen ist aber ein sehr unsicheres (juristisch betrachtet) und jeder Fall bedarf einer individuellen Betrachtung (interner Aufwand). Die Schadenssummen (Abmahnugshöhen) liegen fast immer über 1000 Euro, eher noch höher. Die Häufigkeit ist recht hoch.
Der Beitrag zu einer solchen Versicherung würde sicherlich im 3-stelligen Euro-Bereich liegen, mit entsprechenden einschränkenden Klauseln, die die Standardfälle ("freie Meinungsäußerung"/Verunglimpfung/Beleidigung, etc.) ausklammert.
Ich kann nur jedem empfehlen, einer solchen Verhandlung einmal beizuwohnen und sich mal eine Abmahnung auf der Zunge zergehen zu lassen. Die (Schadens-)Summen, um die es geht, werden vom gegnerischen Anwalt frei festgelegt. Wer kann schon den Wert eines Images berechnen? Wer kann belegen, wie hoch der Geschäftsausfall ist? Der Phantasie (des Anwalts) sind keine Grenzen gesetzt und müssen vorerst nicht belegt werden!! Das geschieht erst vor Gericht!
Ciao,
Manfred
MB B200 CDI 08/14