Wer hat noch nicht nachgegrübelt, wenn er mit seinem WW-Gespann an diesem Verkehrszeichen
(Zeichen 277) vorbeigefahren ist: Darf ich überholen oder nicht?
In der aktuellen ADAC Freizeitmobil vom September 2007 habe ich endlich mal eine eindeutige Aussage dazu gefunden.
Zitat ADAC Freizeit mobil:
Wo dieses Schild
(Zeichen 277) steht, gilt ein Überholverbot für Kfz über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, nicht aber für PKW und Kraftomnibusse. Eindeutig ist, dass Wohnmobile unter das Verbot fallen, wenn sie allein oder als Gespann die Gewichtsgrenze überschreiten: Wohnmobile sind werder PKW noch Bus.
Da aber der Gesetzgeber alle PKW ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen hat, kommt es bei PKW-Gespannen nicht darauf an, ob das zulässige Gesamtgewicht der Kombination über 3500 kg liegt. Auch bei schweren Anhängern bleibt ein PKW privilegiert. Er wird nur dann vom Überholverbot erfaßt, wenn ein allgemeines Überholverbotszeichen (Zeichen 276) angeordnet ist.
Zitat Ende
Bleibt nur noch ergänzend zu erwähnen, dass wir mit unseren Gespannen natürlich nicht überholen dürfen, wenn z.B. dieses Zusatzschild
unter dem LKW-Überholverbot (Zeichen 277) angebracht ist, was leider häufig der Fall ist.
Gute Reise
Carsten