Moin,
> Wnser Wohnwagen war erst 3 Jahre alt,
Meiner ist EZ 04/2005...
> Meldung an Versicherung
> - Gutachter kam vorbei
> - Abrechnung nach Gutachten
> - Erklärung über die Abrechnung nach Gutachten an Versicherung
> - 3 Wochen später war der Betrag von 2.600,- schon auf
> unserem Konto.
So stelle ich mir das auch vor.
> KV. Allerdings riet mir die Werkstatt bei so einem leichten
> "Dachschaden" davon ab.....
Da ja offensichtlich die Dachhaut nicht verletzt ist, würde ich es auch nicht machen lassen, aber...
> die Reparaturkosten übernommen, wenn die Rechung der
> Instandsetzung vorgelegt wird. Eine Abrechung nach KV wird
> dann icht akzeptiert - logisch :-D
...das ist der Knackpunkt: Wenn nun noch einmal ein Hagelschauer übers Dach geht und diesmal der Schaden so groß ist, daß das Dach undicht ist, bekomme ich wohl nichts, da ja beim ersten Mal nichts esetzt wurde - richtig? Ich gehe mal davon aus, daß sich jede Versicherung eine Reparaturrechnung vorlegen läßt, oder?
Könnte ich mir evtl. auch nur den Wertverlust durch den Hagelschaden auszahlen lassen? Damit müßte ich doch dann eine Option auf eine Reparatur haben, wenn ein gravierender Schaden eintritt, oder?
Ihr versteht, worauf ich hinaus will...?
> Übrignes ist mein vorheriger WILK mit wesentlich größeren
> Dellen auch 18 Jahre alt geworden und wen interessiert es in
> diesem Alter dann noch Hagelschlag.
Ich denke auch, daß meiner mit dem Schaden ruhig alt werden kann. Aber nur, wenn nichts mehr passiert.
Gruß Uwe, genannt fisheye