> > die Reparaturkosten übernommen, wenn die Rechung der
> > Instandsetzung vorgelegt wird. Eine Abrechung nach KV wird
> > dann icht akzeptiert - logisch
> ...das ist der Knackpunkt: Wenn nun noch einmal ein Hagelschauer übers Dach geht und diesmal der Schaden so groß ist, daß das Dach undicht ist, bekomme ich wohl nichts, da ja beim ersten Mal nichts esetzt wurde - richtig? Ich gehe mal davon aus, daß sich jede Versicherung eine Reparaturrechnung vorlegen läßt, oder?
Natürlich bekomme ich die Reparatur bei einem weiteren "Dachschaden" ersetzt.
Aber nur eine tatsächlich durchgeführte Reparatur ( mit Rechnung ) .
Wäre ja auch der Fall, wenn ein Ast auf das Dach fallen würde usw. ........
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Gruß Thomas
mit Ford KUGA - 4 x 4 - 2.0 l TDCI - 163 PS /
manchmal mit Fendt Saphir 445 TFB