Uwe Schmidt - Moderator schrieb:
>
> Wo ich jetzt noch schwanke: Das Geld einstreichen und nicht
> reparieren lassen (weil ja nicht undicht), Geld für was
> anderes ausgeben (mir schwebt da schon was vor) aber dann das
> Risiko haben, bei einem nochmaligem Hagelschlag, bei dem das
> Dach evtl. undicht geworden ist, die Reparatur aus eigener
> Tasche zahlen zu müssen (und wahrscheinlich ist dann keine
> Kohle da). Oder aber auf das Geld zu verzichten (und mir
> vielleicht nur den Wertverlust begleichen zu lassen, falls
> das geht) und weiterhin die Option auf eine (spätere)
> Dachreparatur zu haben.
>
Du solltest zunächst mal klären, wie Deine Versicherung das konkret auslegt.
Wenn es so ist, wie Toby es geschildert hat gehst Du kein Risiko ein, wenn ein weiterer Hagelschaden eintritt, nachdem der Erste auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Der zweite Schaden müßte dann eben repariert werden.
Deine Versicherung ist mit Abrechnung auf Gutachtenbasis sowieso zunächst bestens bedient, da sie die MWST nicht zahlen braucht.
Also genau bei der Versicherung nachfragen und alle Aussagen dokumentieren, besser schriftlich bestätigen lassen.
Gruß
Carsten