Moin,
> Du solltest zunächst mal klären, wie Deine Versicherung das
> konkret auslegt.
Das sowieso...
> Wenn es so ist, wie Toby es geschildert hat gehst Du kein
> Risiko ein, wenn ein weiterer Hagelschaden eintritt, nachdem
> der Erste auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Der zweite
> Schaden müßte dann eben repariert werden.
Moment, jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Wenn ich auf Gutachtenbasis abrechne (was immer das auch heissen mag) und nicht reparieren lasse, bekomme ich bei einem zweiten Schaden dennoch ein neues Dach...?
Gruß Uwe, genannt fisheye