Hi Carsten,
also ich habe es so in Erinnerung, daß ein neuerlicher Schaden VOLL von der Versicherung übernommen wird, wenn der Altschaden fachgerecht repariert wurde.
Läßt man sich den Erstschaden ausbezahlen und kann keinen Beleg über eine selbst in Auftrag gegebene Reparatur vorweisen, zahlt die Versicherung den neuen Schaden nicht.
Im ungünstigsten Fall kann aber noch was ganz anderes passieren.
Fiktives Beispiel:
- WW 1 mit Zeitwert 5000.- Euro
- erleidet Hagelschaden, lt. Gutachten 3500.- Euro
- der Halter läßt reparieren und Zeitwert ist wieder 5000.- Euro
- WW 2 mit Zeitwert 5000.- Euro
- erleidet Hagelschaden, lt. Gutachten 3500.- Euro
- der Halter läßt NICHT reparieren und nimmt das Geld.
- Restwert des WW jetzt nur noch 1500.- Euro.
BEIDE WW erleiden jetzt einen unverschuldeten Auffahrunfall. Die Rechtslage ist sonnenklar und die Gegnerische muß bezahlen. Der Heckschaden wird lt. Gutachten mit 4000.- Euro taxiert.
- WW 1 mit Zeitwert 5000.- Euro bekommt die Repararur.
- WW 2 mit Zeitwert 1500.- Euro, ist wirtschaftlicher Totalschaden.:-O
Er bekommt nur den Zeitwert von der Gegnerischen Vers. plus ca. 10% und den Rest auf die 4000.- Euro muß der Besitzer aus eigener Tasche löhnen.
Zugegeben eine seltene konstellation, kann aber durchaus vorkommen.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend