>also ich habe es so in Erinnerung, daß ein neuerlicher Schaden VOLL von der Versicherung übernommen wird, wenn der Altschaden fachgerecht repariert wurde.
>Läßt man sich den Erstschaden ausbezahlen und kann keinen Beleg über eine selbst in Auftrag gegebene Reparatur vorweisen, zahlt die Versicherung den neuen Schaden nicht
Das ist definitiv bei meinem DEVK-Vertrag nicht so.
Beim 2. Schaden wird, wie immer, ein KV durch einen Gutachter erstellt und die Kosten werden nur nach Vorlage der Rep.-Rechung übernommen.
Ich habe mich bei meinem Hagelschlag ( den ich 2005 nicht instandsetzten liess ) mit der DEVK auseinandergesetzt.
Ich müsste auch noch ein Schreiben habe - suche es einmal raus.
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Gruß Thomas
mit Ford KUGA - 4 x 4 - 2.0 l TDCI - 163 PS /
manchmal mit Fendt Saphir 445 TFB