Hallo Manfred
Zitat: >Kann Ihnen keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, zahlt die Versicherung. <
das Problem ist, die Versicherung zahlt NUR, wenn EINE Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, denn dann und nur dann sind die Eltern haftbar. Wenn der Schaden trotz Aufpassens geschieht, kann niemand dafür haftbar gemacht werden, das Kind nicht, weil es noch nicht sein Handeln abschätzen kann und die Eltern nicht, weil die ja aufgepasst haben. Das ist dann Pech für den Geschädigten.
gruß Rudi