Moin carsten,
gut, daß du mich erinnerst - ich hatte die Geschichte fast verdrängt.
Also, der Gutachter war letztens da und hat aufs Dach geschaut. Aufgrund des Schadensbildes stellte er eindeutig einen Hagelschauer fest. Das Dach ist dicht geblieben, bei der Größe der Beulen ist kein Riß zu befürchten.
Er hat mich dann über die verschiedenen Reparaturmöglichkeiten aufgeklärt:
1) Spachteln und Lackieren.
Diese Reparaturart lohnt sich bei kleineren Beulen, allerdings nur bis zu einer Anzahl von ca. 20 Stück pro Quadratmeter. Mein Dach liegt darüber.
2) Neue Dachhaut überziehen.
Man spannt eine neue Dachhaut über die alte. Nachteilig ist, daß die Seitendichtungen runter müssen und daß das Gewicht zunimmt.
3) Komplett neuer Dachaufbau
Hier wird nicht nur die Dachhaut, sondern der gesamte Dachaufbau erneuert. Vorteil ist, daß keine Gewichtszunahme stattfindet, die Gefahr späterer Undichtigkeiten (wie auch bei 2) aber zunimmt. Diese Reparatur wird aber nur dann ausgeführt, wenn die Aluhaut zerstört wurde und damit zu rechnen ist, daß Wasser schon in die Dämmung eingezogen ist.
Anschließend fragte er mich, ob ich den grundsätzlich reparieren lassen wolle. Auf meine Antwort, daß ich das grundsätzlich nicht machen wolle, aber Gefahr von weiteren Hagelschäden und somit nochmaligen Kosten sehe, auf denen ich nicht sitzenbleiben möchte, klärte er mich folgendermaßen auf.
Man könne meinen jetzigen Schaden auf Gutachterbasis abrechnen (also nicht reparieren). Die Erstattungssume (ohne MWSt) wie auch das Schadensbild wird in meinen Unterlagen gespeichert. Sollte nun der Wohnwagen einen weiteren, diesmal wesentlich schlimmeren Hagelschaden erleiden, bei dem das Dach erheblich (also unbedingt reparaturbedürftig) beschädigt würde, zahlt die Versicherung dann die Reparatur inkl. MWSt abzüglich der Summe, die ich vom Vorschaden her bereits erhalten habe. Das Dach ist also weiterhin versichert. Nur bei einem gleichwertigen weiteren Schaden (also nicht mehr 30 Beulen pro Quadratmeter wie jetzt, sondern vielleicht 50 oder 60, aber alle genau so klein und die Dachhaut bleibt heile) gibbet nichts.
Ah ja...
Nun, wir haben uns geeinigt, daß der jetzige Schaden auf Gutachtenbasis abgerechnet wird. Letzte Woche kahm der Verrechnungsscheck.
Ich mußte übrigens nur einmal mit meiner Versicherung telefonieren und den Schaden mündlich melden. Alles weitere lief von selbst. Ich brauchte weder eine Schadensanzeige unterschrieben, noch den Nachweis führen, daß es am Schadenstag wirklich gehagelt hatte.
Alles in allem bin ich zufrieden, wie alles abgelaufen ist.
Gruß Uwe, genannt fisheye