Hi Leuts,
ich glaube ich habe eine neue Regelung. :-D In meinem Schein ist die 1:0,9333 Regelung eingetragen. Zur Erklärung: Mein WW ist von 1400 kg auf 1500 kg aufgelastet. Laut gültiger 1:1 Regelung muss mein ZW also mindestens 1500 kg auf die Waage bringen um legal mit 100 km/h unsere Straßen zu befahren (alle übrigen Kriterien lasse ich hier mal außer acht). In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nun aber:
GEM.3.ÄND. VO Z.9.AUSN.VO Z. STVO, TEMP 100KM/H I. KOMBINAT. WENN ZUGFZ. M. ABS U. LEERMASS. UEB.: 1400 KG**
Sicherlich ein
Eintragungsfehler, ich weiß. Die gute Frau beim STVA hat bei der Neuzulassung bestimmt erst die 100 km/H Regelung eingetragen und dann die Auflastung bearbeitet. Mich trifft es eigentlich auch nicht, da mein Touri die 1500 kg ja locker knackt. Ich frage mich nur: Was ist, wenn unsere uniformierten Ordnungshüter mal meinen WW als Gespann mit einem Zugfahrzeug der Masse 1425 kg und Tempo 100 aus dem Verkehr ziehen?
Alles sehr hypothetisch, aber dieses "Was wäre wenn" interessiert mich schon!
Grüße
Burkhard
Unterwegs mit Touran 1,9 TDI und Eifelland 560 TK MJ 2007 oder Brenderup Cargoliner