Zitat
Manfred Riese
... auf einen markierten Parkplatz
Hallo,
ich möchte auch nochmal zu dem "markiert" was schreiben.
Wenn damit gemeint ist, da sind irgendwelche Linien aufgemalt, oder die Pflasterung ist andersfarbig, oder sonst was...
Der Wohnwagen darf dann nur innerhalb der markierten Fläche stehen, ist der Wohnwagen größer als die markierte Fläche, darf er da auch nicht stehen.
Das gleiche gilt natürlich auch für Kraftfahrzeuge, die dürfen auch nur innerhalb der Markierung stehen.
Ragt ein Fahrzeugteil über die Markierung, kann es Knöllchen geben.
Gruß
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