Hallo Manfred,
noch ein Gedankenanst0ß:
Je nachdem wie viel "überflüssigen" Parkraum eine Gemeinde zur Verfügung hat ginge es eventuell auch ganz offiziell über die Anmietung einer Parkfläche bei der Gemeinde. Gemeinden dürfen nämlich Parraum in gewissen Grenzen fest vermieten. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass für Anwohner usw. noch genügend Parkraum bleibt.
Gruß, Maria
nix gnaus weiß ma net