Hallo zusammen,
das Gerichtsurteil zu diesem Thema ("Sonder"-Nachlaß für den Käufer) ist ja wohl ein Witz! Werksangehörige bekommen (Steuernachteil eingerechnet) immerhin auch rund 18% Rabatt und müssen dies nicht angeben. :-((
Saturnblaue Grüße
Peter :-)U