Hallo Merivakäufer,
> Nein es waren französische Papiere da es keinen Fahrzeugbrief
> gab.
Wenn dies zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt war, stellt dies einen erheblichen Mangel dar.
Wenn dies erst (später) beim Austausch Fahrzeug/Papiere gegen Geld auffällt, hast Du m.E. das Recht, die Annahme des Fahrzeugs zu verweigern. Der Kaufvertrag wäre nichtig.
> Ja auch wir wissen jetzt das man daran ein Importfahrzeug
> erkennt !!! Beim Kauf wussten wir es nicht haben aber
> nachgefragt...naja Antwort ist ja bekannt)
Entschuldige, aber da kann ich nur den Kopf schütteln. Der Verkäufer kann Euch nicht die bekannten deutschen Papiere für das Fahrzeug anbieten, bestreitet aber einen Re-Import und Ihr nehmt das Fahrzeug trotzdem?
Also aus meiner Sicht, wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht. Zukünftige Kaufinteressenten sollten sich also bei Automobile Lang vorab SCHRIFTLICH bestätigen lassen, ob es sich um einen Re-Import handelt oder eben nicht.
Du hast jetzt leider Deine schlechten Erfahrungen gemacht. Hoffen wir, dass diese Diskussion nun dazu beiträgt, dass andere Deine Erfahrungen nicht teilen müssen.
Viele Grüße
Oliver