Muß ich zustimmen,
allein wenn Du schon bei einem anderen Vertragshändler in Deutschland kaufst, brauchts Du bei Deinem Händler vor Ort nicht wegen Citroen-Garantie ankommen, zumal der Händler die Kosten für die Garantie-Reparatur nicht voll ersetzt bekommt, bzw. nur einen geringeren Stundenlohn erhält.
Du hast daher fast nur die Chance, etwas über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln zu machen. Da musst Du Deinen Verkaufshändler in die Pflicht nehmen. Das sollte in den ersten 6 Monaten sehr gut funktionieren, er muß sich um alles kümmern (z.B. Kosten und Transport des Fahrzeuges zu ihm).
Aber auch hier liegt der Teufel im Detail. Wenn der Händler sagt, nö, das ist kein Mangel, dann will er alle Kosten von Dir ersetzt haben.
Komplizierter ist es mit EU Kauf, da gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Auslands. Viel Spaß.
Tip: lies Dir mal die diversen Beiträge der letzten Wochen in diesem Forum durch. Das hilft Dir vielleicht bei der Entscheidungsfindung. (Scheppern, Poltern, Händler, ...)