Als angemeldeter Nutzer schon.
Ich würde es aber lassen. Wenn der Verlag selbst kein Onlineportal zum Nachlesen bietet, wäre das Einstellen eines Scans eine unerlaubte Vervielfältigung und ich müsste als Moderator hier vermutlich einschreiten, um eine mögliche Copyrightverletzungsklage zu umgehen, von Problemen mit dem laufenden Rechtsstreit ganz abgesehen - wobei es ja hier nur um die Wiedergabe von Tatsachen geht, die ein anderer auflistet.
Gegen eine sinngemäße und korrekte Wiedergabe des Textes in Kurzform oder als Stichpunkte ist hingegen nichts einzuwenden.
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Als ich noch (Auto)Gas gab: