Hallo Stefan,
etwas komisch schon, erweckt irgendwie einen seltsamen Eindruck.
Einen Gewerbeschein wird der Herr Kleffmann schon haben. Aber so, wie das Impressum der Website aussieht und wenn es keinen Eintrag im Handelsregister gibt dann ist er sogenannter Kleingewerbetreibender. Zumindest läßt sich dies Vermuten, da keine Gesellschaftsform (wie: e.K., GbR, OHG, GmbH ...) angegeben wurde.
Der Titel "Deutsche Fahrzeugagentur Intercar-24" und das von der Website vermittelte Umsatzvolumen (70 Händlerkollegen, bis zu 150 Einheiten je Monat per Händler) deutet aber in der Tat nicht unbedingt auf einen "Kleingewerbetreibenden" hin, auch wenn es sich hier ja vermutlich "nur" um eine Art Maklertätigkeit handelt.
Die Firma Intercar-24 kann es ohne eine Eintrag in das Handelsregister (und eine passende Gesellschaftsform) meines Wissens auch nicht als "Firma" geben. So werden die Geschäfte dann vermutlich mit Herrn Kleffmann als Kleingewerbetreibenden persönlich abgewickelt.
Vielleicht irre mich natürlich auch und der Inhaber von Intercar-24 ist doch Kaufmann und somit im Handelsregister eingetragen (was nun wirklich nicht aufwendig ist) und hat nur vergessen auf seiner Website darauf hinzuweisen.
Das alles hat natürlich in erster Linie überhaupt nichts mit der Qualität seiner Dienstleistung zu tun. Die kann ganz großartig sein (wie er ja auch schon selbst bestätigte).