Nur noch eine kleine Spitzfindigkeit von mir:
"nur Einzelkaufmann" reicht völlig aus. Als Kaufmann ist eine Eintragung im Handelsregister (z.B. unter eigenem Namen) aktuell zumindest vorgeschrieben. Und dann gibt es auch keine Beschränkung mehr.
Zur Unterscheidung zwischen Privatperson/Kleingewerbetreibendem und Kaufmann hier mal ein gekürzter Text meiner einer IHK (ok,ok ich drifte jetzt ab, ich mach dann auch Schluß....):
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Neben den steuerrechtlichen hat der Kaufmann auch die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften zu beachten. Achtgeben muss der Kaufmann bei Vertragsstrafevereinbarungen, Bürgschaften, Schuldanerkenntnissen, Schuldversprechen und Gerichtsstandvereinbarungen. Ihn als "Profi" schützen viele Formvorschriften, die zugunsten von Nichtkaufleuten bestehen, nicht.
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