Hi,
also im Handelsgesetzbuch steht, dass sich der Einzelkaufmann eintragen muss, wenn sein Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Will heißen, dass, wenn der Laden eine Größe hat, die man alleine nicht mehr bewältigen kann, eine Eintragung notwenig ist. Das ist aber hier offensichtlich nicht der Fall, denn die Vermittlung von Kaufverträgen dürfte man auch alleine hinkriegen.
Wie das mit der Umsatzgröße ist, weiß ich nicht. Da hier aber letztlich nur die Vermittlungsprovision an Intercar fließen wird, dürfte auch von dieser Seite keine Eintragungspflicht bestehen.
Gruß
307er