Hallo Schrotti,
Schrotti schrieb:
> Mich würde aber tatsächlich mal interessieren, was passiert,
> wenn ich wandeln möchte und der Verkäufer (ein Peugeothändler
> als Vertragspartner) ist inzwischen pleite. Haftet/wandelt
> dann der Hersteller, also Peugeot ?
>
Da kann ich (zum Glück) nichts zu beitragen.
Der Händler bei dem ich gekauft habe, ist inzwischen kein Peugeot Vertragshändler mehr. Das ich "in der Nachbarschaft" gekauft habe, hat Ihm also leider auch nicht mehr geholfen. Wenn ich also Wandeln wollte, würde ich mir die gleiche Fragen stellen. Du must für die Garantie/Gewährleistung sowiso zu deinem Händler bei dem du den Wagen gekauft hast. Und wenn das wegen "Geiz ist Geil" in Hintertupfingen ist, dann fährst du also immer nach Hintertupfingen um dem Händler die möglichkeit zur Nachbesserung zu geben.
Wenn dein Wagen allerdings in Ordnung ist und dies somit nicht nötig ist, ja dann ist Geiz Geil, aber nur dann.....
Aber ich bin kein Garantie/Gewährleistungs-Spezialist. Hierzu ist aber im Forum schon genug geschrieben worden.
Also suchen....
H.H.
207sw HDI1.6 (vorher 307LimoHDI110)