Entschuldige Gwinny,
ich habe Deine Frage zur Garantie gar nicht beantwortet.
Vorweg: Ich bin kein Fachmann, daher spiegelt da nur meinen persönlichen (und daher evtl. falschen) Wissensstand als Laie wider:
Garantie ist eine freiwillige Leistung. In diesem Fall vermutlich von BMW. Dieser diktiert in seinen Garantiebedingungen genau, unter welchen Bedingungen die geleistet wird.
Gewährleistung bzw. Mangelhaftung (Siehe dazu: [
de.wikipedia.org]) liegt beim Vertragspartner. In diesem Fall Dein Vertragspartner im Kaufvertrag. Das ist typischerweise nicht der Vermittler sondern ein Händler über den letztendlich der Verkauf abgewickelt wird.
Letzteres wird wohl meist dann interessant, wenn sich die Mängel häufen und man Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten möchte (gemeinhin als Wandlung bekannt). In diesem Fall muß man sich direkt mit seinem Vertragspartner verständigen, dieser darf in der Regel versuchen nachzubessern oder einen Anderen benennen der den Nachbesserungsversuch unternimmt. In jedem Fall ist das mit Ihm aber vor dem Reparaturversuch zu klären. Da kann auf eine größere Entfernung schon umständlich sein. Kommt es zur Klage, gibt er evtl. auch den Gerichtsstand vor.
Das ist aber alles wie gesagt nur mein Laien-Halbwissen. Im Zweifelsfall lieber einen Fachmann befragen.