Hallo,
einen bleibenden Eindruck hat der Händler Peugeot Rheinland GmbH in der Auseinandersetzung um einen technischen Mangel bei einem Peugeot 807 HDI hinterlassen. Mit Urteil vom 16.12.06 hat das Amtsgericht Köln das sog. "Lichtflackern" an diesem Fahrzeug, eine durch das elektronische Motormanagement bei HDI-Dieselmotoren verursachte Beeinträchtigung der Fahrlichtstabilität, als Mangel anerkannt und den beklagten Peugeot-Händler in dem Fall nach mehr als 3 Jahren Auseinandersetzung zum Ausgleich der Wertminderung sowie der Sachverständigen- und Verfahrenskosten verurteilt. Seitens des beklagten Händlers Peugeot Rheinland wurde in Abstimmung mit Peugeot Deutschland das "Lichtflackern" und das ungewöhnlich häufige Durchbrennen der Fahrlichtbirnen als eine durch den Käufer hinzunehmende Beeinträchtigung dargestellt, da sie durch die fortschrittliche elektronisch gesteuerte Abgasreinigung bzw. den Dieselpartikelfilter ausgelöst werde. Die langwierige Klärung des Falles und schließlich die juristische Eskalation wurde insbesondere durch die Verzögerungsstrategie des Händlers (Scheinreparaturen, Ankündigung technischer Lösungen durch Peugeot Deutschland, schließlich offizielle Anerkennung, aber auch Bagatellisierung des "Mangels")verursacht. Schließlich stellten zwei Sachverständige unabhängig voneinander fest, dass ein Mangel vorliege.
Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, brachte Peugeot in einem Anschreiben an den Käufer zum Ausdruck, dass man weiter auf sein Loyalität hoffe. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Loyalität zu diesem Händler einzufordern, der mit Rückendeckung Peugeot Deutschlands so agiert, ist eine geradezu unverschämte weitere Steigerung dieser bedenklichen Form von Kundenorientierung. Peugeot Rheinland im Verbund mit Peugeot Deutschland kann ich nicht nur nicht empfehlen, vielmehr rate ich dringend davon ab!
C.M.