Willkommen! Anmelden Kostenlos registrieren!

Langzeittest.de
Autos im langjährigen Alltagstest bei Privatpersonen
Diskussionsforen zu unseren Testfahrzeugen


Erweiterte Suche

Highlights beim Händler u. der DEKRA! (18836 Klicks)

In diesem Forum können zur Zeit keine Beiträge verfasst oder geändert werden. Eine Anmeldung ist ebenfalls nicht möglich.
Renault Laguna Grandtour 2.2dCi Privilege
24.05.07
:-P

Moin,

gestern hatte ich bei meinem "freundlichen" einen Termin wegen Klappergeräuschen (Garantie) u. TÜV. Die Klappergräusche wurden zwar auch wahrgenommen, aber nicht behoben, weil dies nicht weiter lokalisiert werden konnte u. dies als normale, betriebsbedingte Geräusche eingestuft wurden. Zusätzlicher Kommentar: Da ich mein Auto ohnehin verkaufen wolle, wäre eine weitergehende, intensive Suche nicht lohnenswert. Dem Käufer könnte man dies als normale Geräuschkulisse "verkaufen". :-O Sind die jetzt nur faul oder wäre der vermeintliche Fehler eine aufwendige u. damit teure Reperatur? Da ich kurz vorher beim Händler auch noch Diskussionen mit dem DEKRA-Prüfer hatte, musste ich mich sehr beherrschen um nicht ausfallend zu werden. Kaum zu Hause angekommen, bemerkte ich, dass die linke hintere Tür beim Schließen knackt. Das war vorher definitiv nicht! Ein Blick genügte, um festzustellen, dass das sog. Fangband nagelneu war. Dies konnte ich aus dem Grunde erkennen, weil vorher an beiden Türen Flugrost am Fangband war. Dieses war aber frisch aus der Verpackung. Jedenfalls hatte ich dies weder bemängelt, noch bin ich auf den Tausch hingewiesen worden. Ein Anruf beim Händler brachte das Ergebnis, dass die Werkstatt "zu 100%" nix gemacht hat! Das hätte der Mechaniker ohne die Kenntnis des Meisters auch nicht getan. Nun ja, wäre nicht das 1.Mal, dass diese Händlergruppe Dinge tut o. nicht, von denen angeblich niemand was wusste. Den Händlernamen erwähne nicht, aber die, die aus HH kommen, wissen glaube ich wer gemeint ist. Zwinkernd.
Absolutes Highlight war aber die DEKRA! Obwohl ich für meine Rad- Reifenkombi (17" mit 215/45) eine ABE mit Ausnahme von der Eintragungspflicht habe, (s. hierzu diesen Absatz:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.) wollte mir der Prüfer keine Plakette erteilen, weil die Reifengröße nicht im Schein stand. Er müsse in jedem Fall ein Gutachten erstellen. Der gute Mann war jedenfalls nicht davon zu überzeugen, dass dies nicht notwendig sei. Jedenfalls habe ich mich nach langer Diskussion darauf eingelassen, dass er dieses "Gutachten" erstellt, sonst hätte ich erneuit zum TÜV bzw. DEKRA gemusst. Er konnte es wohl nicht ertragen, dass ein Kunde ihn über bestehende Bestimmungen aufklärt, von der er nix weiß. Schließlich hatte ich bei einem anderen Fahrzeug mit genau dieser Ausnahmebestimmung problemlos TÜV bekommen!! Nicht erwähnt hatte er, dass dieses Schriftstück €46,50 plus 19%Mwst. kostet! :-O
Der ganze Spaß plus Ersatzwagen hat mich mal eben €180; gekostet! Kostenlose Ersatzwagen gibt es bei Garantiearbeiten ja nicht mehr!Jedenfalls ging heute ein Fax an die DEKRA um die Erstattung der Kosten fürs Gutachten. Bin mal gespannt was dabei rauskommt :-)U



Gruß

Callahan

Renault Laguna Grandtour 2.2dCi Privilege
ThemaAutorDatum/Zeit

Highlights beim Händler u. der DEKRA! (18836 Klicks)

Callahan24.05.07

Re: Highlights beim Händler u. der DEKRA! (11120 Klicks)

Callahan24.05.07



© 2000-2017 Langzeittest.de e.V. wwwlangzeittestde