HAhaha, selten so gelacht.
es gibt für jede Modellversion des 307 eine allgemeine Betriebserlaubnis in der alle möglichen Ausstattungen ( nicht nur die der deutschen Version)enthalten sind also auch der Tempomat.
Aber auch wennn dies nicht so wäre,welche Versicherung prüft denn den Kaufvertrag auf die mitbestellten Extras nach einem Unfall?
Diese Ausrede ist schon so alt wie die Tempomatnachrüstung, das einzige Problem ist, daß die Garantie für das Steuergerät erlöschen könnte.
Gruß Jürgen