Zitat
Rüdiger Patzke
Die Werkstatt wollte das aber nicht machen, da angeblich dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.
Was für'n Quatsch in meinen Augen.
Jein. Anscheinend hat ja Peugeot mal strikte Order erteilt, dem leichten Aktivieren einen Riegel vorzuschieben, dazu ist dann keine Begründung zu schade. Spätestens wenn wie in meinem Fall gar keine Änderung nötig ist, hat sich das erledigt. Vermutlich will in dem Wust möglicher Gas-, Bremspedal- und Steuergerätekombinationen Peugeot einfach nicht für irgendeine Fehlfunktion die Hand ins Feuer legen wollen, wenn es mal zu einem technischen Fehlverhalten kommen sollte. Dabei dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass TÜV&Co die "Manipulation" erkennen und den Segen verweigern, praktisch gegen Null gehen. Das technische Risiko eines Fehlverhaltens dürfte ebenso geringer ausfallen als ein Fehlerrisiko bei vielen anderen, auch sicherheitsrelevanten, Systemen. Garantieren will das aber eben keiner.
Nur dass man für den Limiter ein anderes Gaspedal bräuchte, ist mir komplett neu. Habe ich was verpasst?
----
Als ich noch (Auto)Gas gab:
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.08.14 21:32.