Hallo,
das Fahrzeug auf das aufgefahren wurde, war bereits aufgefahren, daher muß der Fahrer bis zu einem Drittel meines Schadens mittragen, Stichwort: Bremswegverkürzung. Ob die Anhängerkupplung abnehmbar war kann ich nicht mehr sagen, wenn aber dadurch ein größerer Teil meiner Reparaturkosten übernommen werden sollten, werde ich das prüfen. Danke für den Tipp.