@ volker
Das ist nicht ganz richtig. OBD beim Diesel ist ab. 01.01.2003 vorgeschrieben für alle neuen Fz.-Typen (PKW ≤ 6 Sitze und/oder ≤ 2500 kg ZGG). D.h. wenn der Typ der alte bleibt ist OBD noch nicht erforderlich. Erst ab dem 01.01.2004 müssen alle Erstzugelassenen Diesel-Fahrzeuge (s.o.) OBD-konforme Ausrüstung haben-was nicht heißt daß Peugeot diese Ausstattung nicht auch schon vorher einbauen darf.
@ Honey
alter Fz.Schein vorausgesetzt: steht D-OBD drin ist auch D-OBD drin. Steht Diesel-D drin heißt das Diesel-Direkteinspritzer und nicht "D"iagnose. Leider steht in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur noch: Diesel. Eine weitere Konkretisierung ist leider nicht vorgesehen was insbesondere die AU-durchführenden Werkstätten im Moment in den Wahnsinn treibt.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben
Gruß Thomas