Hei,
ich habe mir letzte Woche ein starre AHK an meinen miragefarbenen DK-Zafira 2.2 Elegance angebaut.
Es ist eine Westfalia-Bestell-Nr. 314 245 (soll keine Schleichwerbung sein),
E-Satz ohne Check-Control.
Mir hatten auch einige Händler erzählt , daß die Federn getauscht werden müssen. Deshalb hatte ich das Opel Kunden Center per Mail angeschrieben.
Die Aussage von Opel war: Zitat: ... Als Information für die technische Abnahmestelle: Durch verschiedene Langzeitversuche wurde festgestellt, dass ein Austausch der Federn, entgegen ersten Meldungen, nicht erforderlich ist. Die werksseitig eingebauten Hinterachsfedern erfüllen unter normalen Nutzungsbedingungen ohne jegliche Bedenken unsererseits die Vorschriften der Kugelkopfhöhe.
Sollte das Fahrzeug jedoch ständig mit Hänger gefahren werden bzw. ständig bis an die Belastungsgrenze beladen sein, ist ein Austausch der Federn nach wie vor empfehlenswert.
Zitat Ende.
In der Montage- und Betriebsanweisung (Ausgabe 06/00) für die AHK war der Hinweis auf Austausch der Federn aber noch vermerkt. Allso habe ich bei Westfalia angerufen. Dort wußte die freundliche Dame bereits, das dieses hinfällig ist.
Man hat mir per Fax die neue Ausgabe der Montageanweisung zukommen lassen. Die ist ohne die Auflage Federntausch.
Die AHK hat eine EU-Betriebserlaubnis. Das bedeutet, ich habe eine Anbauabnahme machen lassen. Diese Bescheinigung muß bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Die AHK muß nicht im Kfz-Schein eingetragen sein. Man kann sie eintragen lassen, wenn ein neuer Kfz-Schein ausgestellt wird (z.B. man zieht um und bekommt ein anderes Kennzeichen mit neuem Kfz-Schein).
(PS. Es mußten 4x 22mm Löcher gebohrt werden, daß tat mir in der Seele weh.)
Mit 13poligem Gruß
Dieter