Hallo,
geb ich Alfred völlig recht. Was steht denn im Kaufvertrag. Das ist für die Werkstatt und Toyota bindend. Wenn dort die feste AHK und die PSS stehen ist dies eine zugesicherte Eigenschaft die vertraglich festgehalten wurde. Ergo besteht von Seiten des Herstellers bzw. Händlers eine Erfüllungspflicht. Jede Änderung bedarf im Normalfall einer schriftliche Zustimmung.
Aber frag lieber einen Anwalt.
Tschau Peter