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Re: Muß ich dass bezahlen - nachträgliche Mehrkosten (1850 Klicks)

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Bastien (Gast)  
06.07.06
Natürlich gibt es etwas Schriftliches, Alfred - den Kaufvertrag. Darin sind alles Ausstattungsdetails vermerkt, die nicht serienmäßig mitgeliefert werden. Vorteilhaft wäre, wenn dort ausdrücklich eine feste Anhängerkupplung angeführt ist, damit der Händler nicht bestreiten kann, dass du eine solche wolltest, Malem. Wenn nicht, macht’s aber auch nichts, denn wenn eine variable geplant gewesen wäre, hätte er den Aufpreis, den er jetzt verlangt, gleich vertraglich fixieren müssen.

Man kann also davon ausgehen, dass der Händler schon bei Vertragsabschluss wusste, dass sowohl eine feste Anhängerkupplung als auch Parksensoren eingebaut werden sollen. Wenn das nicht kombinierbar wäre, dürfte es der Hersteller nicht kommentarlos anbieten, sondern müsste in den Produktinformationen (Internet, Prospekte) darauf hinweisen. Das solltest du zunächst einmal dort überprüfen, Malem.

Dann solltest du beim Hersteller oder beim Generalimporteur abklären, ob die beiden Komponenten wirklich nicht kombinierbar sind (am besten schriftlich per E-Mail, Fax oder Briefpost).

Wenn doch, dann kannst du deinem Händler gegenüber darauf bestehen, dass alles so montiert wird, wie bestellt. Für Lieferschwierigkeiten, eine etwaige falsche Einschätzung oder voreilige Sensoren-Montage seinerseits kannst du als Käufer nichts und brauchst schon gar nicht Mehrkosten dafür in Kauf zu nehmen.

Wenn diese Kombination hingegen wirklich nicht möglich ist, dann ist der Kaufvertrag durch einen Irrtum zustande gekommen. Du wirst zwar kaum glaubhaft machen können, dass du das ganze Fahrzeug wegen einer fehlenden festen Anhängerkupplung nicht gekauft hättest, aber du hättest vielleicht auf die Parksensoren verzichtet und dir ein zur Kupplung passendes Fremdprodukt später einbauen lassen (Übersicht: bei [www.adac.de] unter Einparkhilfen). Daher könntest du prinzipiell verlangen, dass dir der Händler entweder die Parksensoren oder die Anhängerkupplung (wenn du auf sie verzichten kannst) oder beides wieder ausbaut und dir den Aufpreis rückerstattet.

Allerdings wird der Händler sagen, du hast bei dem Telefonat zugestimmt, dass die abnehmbare Kupplung montiert wird und hast damit auf andere Varianten verzichtet. Es wäre wenig glaubhaft, wenn du argumentierst, dass du telefonisch nicht zugestimmt hast. Wenn du das trotzdem versuchen willst, wäre eine Erstberatung bei einem Anwalt oder beim ADAC ratsam.

Was du aber auf alle Fälle argumentieren kannst, ist, dass du nur der Montage der AHK als Ersatz für die mit dem Kaufpreis bezahlte AHK zugestimmt hast, aber nicht einer Montage, die mit Mehrkosten verbunden ist, denn der Händler hat ja wohl nichts von Mehrkosten gesagt hat. Da die Montage der variablen AHK ursprünglich nicht vereinbart war, gilt das Telefonat als Zusatzvereinbarung bzw. als zusätzliche Vertragsteil, und was dort nicht besprochen wurde, kann auch nicht als vereinbart gelten. Dass alles mündlich war, hat für dich den Vorteil, dass auch der Händler schwer beweisen kann, dass er dir Zusatzkosten genannt hat.

Viel plausibler ist, dass du davon ausgehen konntest, dass eine Ersatzlösung für die Nichterfüllung des Vertrags ohne zusätzliche Kosten vorgenommen wird. Andernfalls hättest du vermutlich zunächst einen (schriftlichen) Kostenvoranschlag für die Mehrkosten verlangt, bevor du dich entscheidest.

Du kannst dich nunmehr auf den Standpunkt stellen, dass du keine nachträgliche Zusatzvereinbarung treffen willst, die Mehrkosten verursacht, und eine andere Lösung für die nicht bestellungsgemäße Lieferung lt. Kaufvertrag fordern, z.B. Ausbau der Parksensoren und/oder AHK sowie Rückzahlung des Aufpreises (falls Parkhilfe mit AHK nicht kombinierbar ist) oder aber die Demontage der variablen und Montage einer festen AHK (falls die Kombination möglich ist).

Bastien
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Malem06.07.06

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Bastien06.07.06

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Bastien06.07.06

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Dennis Lischer06.07.06

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Bastien06.07.06

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Alfred07.07.06



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