Hier haben wir das typische Problem: Händler macht mehr als der Kunde will und hinterher wird über die unklare Auftragslage gestritten.
Selber befinde ich mich in einem Rechtsstreit mit einem Autohändler. Es geht um Schadenersatz für die Reparatur meines Unfallwagens, welche ich gar nicht beauftragt habe.
Strittig ist also die Tatsache, ob ich die Reparatur beauftragt habe oder nicht.
Der Händler sollte das Fahrzeug bis zur Klärung der Versicherungsfrage stehen lassen. Jedoch begann er ohne Auftrag die Reparatur bis dann das böse Ende kam: Versicherung rechnet auf Neuwagen ab und ich soll Schadenersatz für die stornierte Reparatur leisten.
Vor Gericht gab der Händler an, ich hätte den Reparaturauftrag telefonisch erteilt. An sich würde das Gericht diesen Auftrag anerkennen, doch liegt das Problem im fehlenden Beweis. Die Zeugenaussage eines Mitarbeiters des Autohauses über meinen angeblich erteilten Reparaturauftrag reichte dem Gericht offenbar nicht und ich gewann den Streit in erster Instanz, muss also nichts zahlen.
Nun bin ich mal gespannt mit welchen Argumenten das Autohaus in die bereits eingereichte Berufung geht.