Noch mal eigentlichen Thema dieses Threads.
Wenn man den Gesamtpreis des Wagens betrachtet sollte die Mehrkosten für die abnehmbare Anhängerkupplung eigentlich im Rahmen des Rabattspielraumes liegen.
Immerhin entstehen die Mehrkosten ja deswegen, weil der Händler ein falsches Angebot machte und die Erfüllung der beim Kauf zugesicherten Eigenschaften die Ursache für die Mehrkosten ist.
Dass die höherwertigere Anhängerkupplung nun einen etwas höheren Gebrauchswert hat darf der Händler nicht auf dem Rücken des Kunden austragen.
Ich finds traurig dass der Händler diese Problemsituation überhaupt hochkommen lässt. Es gäbe sol viele Möglichkeiten. Und wenn man sich in der Mitte trifft.
Man muss sich nur mal gemeinsam an den Tisch setzen.
Gruß Holger