Bei dem Telefonat hat natürlich niemand mitgehört. So stand meine Aussage gegen die des Autoverkäufers mit dem ich telefonierte.
Das Auto landete deswegen bei desem Händler weil es beim einem Unfall fahruntüchtig beschädigt wurde und dieser Händler der nächst gelegene war. Hingeschleppt wurde das Auto vom ADAC.
Der Rechtsstreit ist nach rund 17 Monaten nun übrigens geklärt. Das Autohaus nahm seine Berufung zurück und das erstintanzliche Urteil ist rechtskräftig: Ich muss keinen Schadenersatz für die angefangene Reparatur leisten. Das Autohaus konnte nicht beweisen, dass ich die Reparatur berauftragt hatte.
Gruß Holger