> ja sicher! kratzer, die mit lackstift ausgebessert sind, obwohl man sich noch nie einen lackstift zugelegt hat.
Vom Lackstift war in Deinem Beitrag nicht die Rede. Dennoch steht die Sache nicht so eindeutig zu Deinen Gunsten:
Die Frage ist, ob es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Hättest Du den retuschierten Kratzer bei der Abnahme sehen können ist der Händler raus. Derartige Schäden (die ja auch nach der Auslieferung entstanden sein könnten) muss sich der Kunde ans Bein binden - oder nachweisen, dass der Mangel bei Abnahme bereits vorhanden war. Wie willst Du das tun? Ob Du bei ihm einen Lackstift gekauft hast (oder anderswo oder gar nicht) ist da ziemlich wurscht. Da steht auch der Gesetzgeber nicht auf Deiner Seite.
Nur, wenn der Kratzer so geschickt retuschiert wurde, dass es kaum zu sehen war würde ich von einem verdeckten Mangel ausgehen. Aber die Entscheidung dürfte dann ein Gutachter fällen müssen...