Hallo zusammen,
wie soll ich Eurer Meinung nach mit unseren säumigen Mitgliedern verfahren, die trotz mehrfacher Erinnerung weder ihren Beitrag zahlen, noch kündigen, noch sich sonst irgendwie äußern?
Ausschluß aus dem Verein? §5 abs 6 unserer Satzung sagt dazu:
Zitat
Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Ich bin unsicher, ob das Verhalten dieser Mitglieder bereits "in erheblichem Maß" gegen die Vereinsinteressen verstößt. Wenn ich sehe, was ich an Zeit "verliere", wenn ich diese Mitglieder mehrmals im Jahr per Email auf ihren Rückstand hinweise... Zeit, die ich viel lieber in die Weiterentwicklung der Homepage stecken würde...
Was meint Ihr?
Fragt
Oliver