Nichts gegen die Ehremitgliedschaft.
Diese sollte entweder auf die Testfahrerzeit begrenzt werden oder es müssen besondere außerordentliche Verdienste für den Verein Langzeittest vorliegen die die Ehrenmitgliedschaft auf lebenslänglich rechtfertigen.
z. B. 25 Jahre bezahlte Mitgliedschaft könnten ein Grund für eine Ehrenmitgliedschaft sein.
z. B. ein langjähriges Vorstandsamt könnte ein Grund für eine Ehrenmitgliedschaft sein.
Die Ehrenmitgliedschaft sollte in der Satzung entsprechend definiert werden, daß auch ein NICHT-Testfahrer Ehrenmitglied werden könnte.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 10.11.10 22:20.