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Ich kann die in der Diskussion gemachten Eindrücke von Citroen Deutschland in Sachen Wandlung nur bestätigen. Mein Berlingo 1,6 16V im Februar 2003 gekauft wies schon auf der Rückfahrt vom Händler (von Sachsen nach Schleswig-Holstein) Mängel auf. Der Blinkerschalter war defekt. Unvermutet ging das Fernlicht an und andere Ausfälle. Ich brauche nicht zu betonen, was die LKW-Fahrer abends auf der Autobahn mit mir gemacht haben.
Der größte Bolzen war und ist jedoch der Motor. Zum einen zieht er überhaupt nicht (immerhin hat die Maschine 100PS) und im letzten Winter ging er unvermutet mitten in der Fahrt aus. Bei 100 kmh auf der Landstraße ist das schon eine bedrohliche Situation. Es folgten wochenlange Werkstattaufenthalte, wobei einmal die Ventile neu eingeschliffen worden und einmal der Kopf komplett getauscht wurde. Wohlgemerkt bei einem Neuwagen.
Der Schriftverkehr mit CDAG (nach der Lektüre dieser Diskussion bin ich schlauer) verlief genau so, wie bei vielen anderen. Die CDAG spielte auch Zeit und stellte sich ziemlich begriffsstutzig: "Wieso beschweren Sie sich eigentlich, es wird doch alles in der Vertragswerkstatt repariert?" Und nach der Garantie???
Viel zu spät haben wir den Anwalt eingeschaltet. Ich hoffe, dass der Fehler so gravierend ist, dass ich keine Probleme mit der Beweislast bekomme. Und das die Kosten des Anwalts vom Verlierer übernommen werden, stimmt mich wieder fröhlicher.
Lothar