Hi,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Regelung in der STVO noch Gültigkeit hat.
Sind die Achsmitten beim Anhänger mehr als 100cm voneinander entfernt, so wird das Gesamtgewicht des Gespannes addiert und es kämen z.B. bei einem PKW mit zul. Ges.Gew. von 2200kg plus 1500kg Hänger 3700kg heraus. Dadurch würde dieses Gespann unter div. Fahrverbotsregelungen fallen.
Das war ja auch der Grund, weswegen ende der 70er, anfang der 80er immer mehr LKW-Anhänger mit 2 Mittelachsen und kleiner Zwillingsbereifung gebaut wurden. Bei weniger als 100cm Achsabstand "zählte" der Hänger nicht. So konnten plötzlich 7,5Tonner Kapitäne mit dem alten 3er FS einen Hänger mit 7 Tonnen dranhängen und damit fast 15 Tonnen auf der Straße bewegen, ohne dafür eine entsprechende Ausbildung erhalten zu haben.
Ich sag dann böse: Bomben auf Rädern in der Hand von Laien.
Gruß
Helmut :-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend